Das können wir

Die unterschiedlichen Ausbildungen und Erfahrungen von uns Partnern ermöglichen es, Ihnen als Mandanten ein breites Leistungsspektrum zu bieten. Das reicht von der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung – auch mit wirtschaftsrechtlichem Hintergrund – über die Vertretung, die Prüfung bis zu umfassenden Dienstleistungen bei der Führung Ihrer Bücher.

Unsere Leistungen im Überblick

Wirtschaftsprüfung

Wir bieten unsere Erfahrungen bei den klassischen Prüfungstätigkeiten der gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfung und in den folgenden Prüfungsgebieten an:

 

  • Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen
  • Gründungsprüfungen
  • Sonderprüfungen bei Kapitalerhöhungen
  • Prüfungen in Umwandlungsfällen
  • Sanierungsprüfungen
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Unternehmens- und Anteilsbewertungen
  • Gutachtertätigkeit
  • Ordnungsmäßigkeits- und Verwendungsprüfungen bei Schulen in freier Trägerschaft

Jahresabschlüsse

War die Bilanzpolitik jahrzehntelang dominiert durch die Unternehmensteuerpolitik, hat sich der Fokus spätestens seit Einführung der ratingorientierten Kreditvergabe und der Offenlegungspflichten im elektronischen Bundesanzeiger verlagert. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als numerische sowie Anhang und ggf. Lagebericht als verbale Rechnungslegungsinstrumente sehen sich im Spannungsfeld einer Vielzahl von Adressaten.

Steuererklärungen

Die Erstellung der Steuererklärungen für unsere Mandanten ist nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Deklarationspflichten, sondern Ergebnis einer vorausschauenden gemeinsamen Steuerplanung und daraus abgeleiteter Sachverhaltsgestaltungen.

 

Mit der Prüfung der ergehenden Steuerbescheide durch uns ist für unsere Mandanten gewährleistet, dass die Veranlagung richtig erfolgt, sich die für unsere Mandanten günstig entwickelnde Rechtsprechung im Blick behalten wird und Rechtsmittel frist- und sachgerecht eingelegt werden.

Lohnbuchhaltung und Beratung

In der Wahrnehmung der Lohnmandate steckt ein stetig steigender Beratungsbedarf. Die Beratungsfelder, die sich aus dem Nebeneinander von Lohnsteuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits- aber auch Gesellschaftsrecht ergeben, werden nach wie vor unterschätzt und oft zu spät erkannt. Mit unseren sehr gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen wir Ihnen gerne zur Auskunft und Beratung bereit.

Die Lohnabrechnungen nehmen wir Ihnen gerne ab, egal ob es sich nur um eine(n) einzige(n) Mitarbeiter(in) oder 100 Arbeitnehmer(innen) und mehr handelt. Elektronische Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger gehören genauso dazu wie die Bereitstellung der Zahlungsdatei, die Sie nur noch für Ihre Bank freizeichnen.

 

Ebenso übernehmen wir für Sie das laufende und jährliche Bescheinigungswesen. Eine Übermittlung der monatlichen Lohn- und Gehaltsdaten auch via App zur Vermeidung von Papierabrechnungen für die Mitarbeiter(innen) richten wir für Sie ein.

Finanzbuchhaltung und Integration in die eigenen Work-Flow-Prozesse

Wir bieten Ihnen alle Möglichkeiten der Finanzbuchhaltung nach dem DATEV-System, nach Standard- oder Individual-Kontenplänen, mit betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Profi-Center-Rechnungen, Zahlungs- und Mahnvorschlägen. Die Arbeitsteilung zwischen Ihnen und uns ist variabel u.a. unter Verwendung von DATEV-Unternehmen-Online und Kontoauszugsmanager.

 

Wir können so in Ihren individuellen Work-Flow eingebunden werden, ohne dass Belege Ihr Unternehmen verlassen und Sie gleichzeitig einen ständigen und aktuellen digitalen Zugriff auf Auswertungen und Belege auch vom Smart-Phone aus haben.

Kostenrechnung

Der Kostenrechnung kommt bei Unternehmen mit unterschiedlichen Produkten oder Dienstleistungen eine erhebliche Bedeutung als Kontroll- und Steuerungsinstrument für strategische Geschäftseinheiten und Ergebnisverantwortliche zu. Sie ist integrierter Bestandteil der operativen Unternehmensplanung und -kontrolle. Anreizkompatible Mitarbeiterentlohnungssysteme lassen sich mit ihr sehr gut umsetzen.

 

Unsere Mandanten können auf unsere Expertise bei der Konzeption und Installierung von Kostenrechnungssystemen genauso vertrauen wie auf die Fähigkeit unserer Mitarbeiter, die laufende Finanzbuchführung mit Kostenrechnung über DATEV zu erstellen.

Steuerliche & wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten.

Nach Abschluss des steuerlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Sachverhalts ist es die Aufgabe der sogenannten Abwehrberatung, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für Sie abzuwenden. Manchmal zeigt sich, dass der erste „Schreck“ unberechtigt war und sich durch das gründliche Aufarbeiten der Vergangenheit sogar neue Gestaltungen ergeben. Dabei beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Betriebswirtschaftliche Beratung

„Understanding the business“ und unsere Erfahrungen in der Anwendung von betriebswirtschaftlichen Analyse- und Planungsinstrumenten bei Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen sind die Grundlagen unserer betriebswirtschaftlichen Beratung.

 

Beispiele unserer betriebswirtschaftlichen Beratung:

 

  • Entwicklung von Zielsystemen
  • strategische und operative Planung
  • Finanzplanung
  • Unternehmensbewertung und Investitionsrechnung
  • Organisationsberatung
  • Entlohnungssysteme
  • Entwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

Umstrukturierungen & Umwandlungen

Umstrukturierungen und Umwandlungen von Unternehmen sind Maßnahmen, um strategische Unternehmensziele umzusetzen, steuerliche Entlastungen zu erzielen, unternehmerische Risiken zu begrenzen oder die Trennung bzw. Zusammenführung von Unternehmensbereichen durchzuführen.

 

Möglichkeiten zur vorteilhaften Umgestaltung zu erkennen und diese umzusetzen, erfordert Erfahrung, die Sie bei uns im Haus finden.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolgeplanung sollte zehn Jahre vor dem gewünschten Ausstiegsdatum beginnen. Geeignete Nachfolger sind rechtzeitig aufzubauen und zu binden.

Gelingt es, den Nachfolger aus der eigenen Familie zu gewinnen, sind Vereinbarungen zu treffen, die den Sicherheits- und Versorgungsbedürfnissen der abgebenden Generation gerecht werden und dem Nachfolger einen ausreichenden Handlungsspielraum lassen.

Bei Unternehmensübertragungen an Dritte verfolgt der Verkäufer das Ziel einer schnellen Realisierung des Verkaufspreises. Dem stehen in der Praxis oft finanzielle Grenzen des Käufers gegenüber und erfordern die Entwicklung von Finanzierungsmodellen ggf. unter Einbindung des Verkäufers oder von „stillen“ Investoren.

 

Bei rechtzeitiger Planung bieten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Ertragsteuerrechts Gestaltungspotential, das genutzt werden kann.

Erbfolgeregelungen

Die Gestaltung von Erbfolgeregelungen bedarf einer Abstimmung der zivilrechtlichen Regelungen des Erbrechts mit dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Daneben sind die familiären und finanziellen sowie gesellschaftsrechtlichen Bindungen des Mandanten zu berücksichtigen.

 

Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge.

 

Sowohl Erbschaft- oder Schenkungsteuer als auch die Ertragsteuerbelastung der abgebenden und der empfangenden Generation lassen sich so durch rechtzeitige Beratung reduzieren.

Rechtsformwahl

Die Frage nach der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen stellt sich in der Gründungsphase und ist immer wieder zu überprüfen. Maßgebende Kriterien sind eine mögliche Haftungsbeschränkung, die Gesellschafterstruktur und die Unternehmensbesteuerung.

 

Den Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) stehen die Personengesellschaften (oHG, KG, GbR) gegenüber. Um die Vorteile beider Gruppen zu kombinieren, bieten sich insbesondere aus steuerlichen Gründen Mischformen (GmbH & Co. KG, typische und atypische stille Gesellschaft, stille Unterbeteiligung oder Treuhandbeteiligung) an.

 

Auch die Aufnahme von Gesellschaftern und die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge können einen Rechtsformwechsel erforderlich machen. Das Umwandlungs(steuer)-recht bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Existenzgründungen

Die Existenzgründungsberatung umfasst die Hilfe bei der Erstellung von Business-Plänen, die Finanzierungsberatung, die Erledigung sämtlicher steuerlicher Aufgaben und die nachfolgende steuerliche und wirtschaftliche Beratung.

 

Wir nehmen uns für Sie Zeit und richten unsere Beratung darauf aus, Ihr Unternehmen unter Abwägung von Chancen und Risiken aus der Start-up-Phase in eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu begleiten.

Sanierungsberatung

Im Mittelpunkt steht die betriebswirtschaftliche Beratung (u.a. Erstellung von Fortbestehensprognosen, Entwicklung von Sanierungskonzepten, Verhandlung mit Banken und sonstigen Gläubigern), die auch steuerliche Gestaltungen einschließt.

 

Die rechtliche Beratung im berufsrechtlich zulässigen Rahmen ist selbstverständlich. In Fällen mit Insolvenzbezug erarbeiten wir unsere Konzepte zusammen mit spezialisierten Fachanwälten für Insolvenzrecht.

Testamentsvollstreckungen

Die Anordnung der Testaments-vollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine weitreichende Einflussnahme über seinen Tod hinaus.

 

Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Nachlass im Sinne des Erblassers verwaltet und entsprechend seiner letztwilligen Verfügungen verteilt wird.

 

Wir kennen die persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Familienverhältnisse unserer Mandanten sehr gut und sind gleichzeitig in die zivilrechtliche und erbschaftssteuerliche sowie ertragsteuerliche Planung mit einbezogen. Damit sind gute Voraussetzungen gegeben, um den Nachlass im Interesse des Erblassers überzuleiten.

Überbrückung von Personalengpässen

Durch unerwartete Abgänge von Sachbearbeitern oder Mitgliedern der Unternehmensleitung stehen insbesondere mittelständische Unternehmen vor dem Problem einer adäquaten kurzfristigen Wiederbesetzung. In diesen Fällen bieten wir Ihnen an, Engpässe im Rechnungswesen durch kurzfristiges Outsourcing oder den Einsatz unserer Mitarbeiter vor Ort zu überbrücken.

 

Aufgaben des CFO oder der kaufmännischen Unternehmensleitung haben wir bereits in Unternehmen unterschiedlichster Branchen befristet übernommen. Um einen möglichst schnellen Übergang zu normalen Betriebsabläufen zu erreichen, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung neuer Mitarbeiter und deren Einarbeitung.

 

Die Umsetzung von Unternehmens-zusammenschlüssen erfordert im Bereich des Rechnungswesens regelmäßig die Zusammenführung von unterschiedlichen Systemen und Mitarbeitern. Aufbauend auf unseren Erfahrungen mit mittelständischen Unternehmen und Unternehmensgruppen, bieten wir unsere Hilfe an bei der

 

  • Zusammenführung von Rechnungswesen-Systemen
  • Organisation und Koordination nach der Zusammenführung
  • und dem Recruiting von Sachbearbeitern, leitenden Mitarbeitern und dem CFO

Ehevertrags- und Scheidungsfolgeregelungen

Vor Beginn oder während einer Ehe kann die erstmalige Vereinbarung oder eine Veränderung des Güterstandes ratsam sein oder werden aus vermögens-, risiko- oder gesellschaftsrechtlichen, familiären und steuerlichen Gründen.

 

Aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrungen sind wir in der Lage, Sie und Ihre(n) Partner(in) bzw. die nachfolgende Generation für diese Fragestellung zu sensibilisieren, für gegenseitiges Verständnis zu werben, Auswirkungen darzustellen, zu vereinbarende Sachverhalte mit oder ohne Mitwirkung von Anwälten für die notarielle Beurkundung vorzubereiten.

Bankgespräche

Bei der Vorbereitung und Führung von Bankgesprächen über Verlängerungen oder Neueinrichtung von Krediten ist es nicht nur wichtig, den Bedarf und eventuell bereitzustellende Sicherheiten zu ermitteln. Darüber hinaus gilt es, sich in die Sachzwänge der Banken hineinzuversetzen, das eigene Rating einzuschätzen, gut aufbereitete Antragsunterlagen und ggf. Lage- und Planzahlen liefern und überzeugend darstellen zu können.

Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten

  • Einlegung von Rechtsbehelfen und Klageerhebungen
  • Vorbereitung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Vertretung in übrigen Steuerstrafsachen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten

Mit Kompetenz & Empathie.

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