Steuerliche und wirtschaftliche
Beratung
Die steuerliche Beratung steht
nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen
Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen
Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt
es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten.
Nach
Abschluss des steuerlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen
Sachverhalts ist es die Aufgabe der sog. Abwehrberatung, durch
gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten
abzuwenden. Manchmal zeigt sich, dass der erste „Schreck“ unberechtigt
war und sich durch das gründliche Aufarbeiten der Vergangenheit
sogar neue Gestaltungen ergeben.
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